Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig

Martina Aigner
Kontaktdaten von Martina Aigner
NameMartina Aigner
AdresseBrettl 14
3264 Gresten
Telefon+43 7485 97308-14
E-Mailmartina.aigner@gaming.noe.at

Die neue Standesbeamtin am Gemeindeamt Gaming ist ab 02. August 2021 Martina Aigner. Sie übernahm diese Tätigkeit von Siegfried Weber, der mit Ende Oktober 2021 in den wohlverdienten Ruhestand ging.

Ebenso erhalten Sie unter anderem bezüglich Meldewesen professionelle Auskunft.