Was ist NEU ab Juni 2023:
>> Jeder, der einen Hund bei der Gemeinde meldet, muss gleichzeitig
den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
(mind. 725 000,- pro Hund!!) vorlegen.
>> Ein Nachweis der allgemeinen Sachkunde ist, wenn er nicht gleich bei der Meldung
erbracht wird, binnen sechs Monaten vorzulegen.
Die allgemeine Sachkunde besteht aus einer einstündigen Information durch einen
Tierarzt u. eine zweistündige Information durch fachkundige Person.
Der Hundebesitzer erhält eine Bestätigung – den „NÖ Hundepass“.
Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten strengere Vorschriften, die
benötigen einen erweiterten Sachkundenachweis
>> Name und Wohnsitz von der Person bzw. Geschäftsadresse von der der Hund
erworben wurde.
Auskünfte und weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Gaming bei
Sylvia Hess, T 07485 97308-91 oder per Mail sylvia.hess@gaming.noe.at.