NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss

Veröffentlichungsdatum26.06.2023Lesedauer1 MinuteKategorienGaming | Aktuell
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Wer kann den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss erhalten?   
Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
a) 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.

1 Personenhaushalt           € 150,00
2-Personenhaushalt           € 200,00
3-Personenhaushalt           € 250,00
4-Personenhaushalt           € 300,00
5-Personenhaushalt           € 350,00

Heizkostenzuschuss beantragen unter: NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss 

Weiter Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Gaming bei Martina Aigner, T 07485 97308-14 oder per Mail martina.aigner@gaming.noe.at.