Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von
€ 150,00 beschlossen.
Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom
20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
1.
a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige,
die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG
verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG,
soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung
erfolgt ist;
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel
gemäß § 49 NAG;
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte
Angehörige anderer Staaten;
2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß
§ 293 ASVG nicht überschreiten.
Von der Förderung ausgenommen sind:
* Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
* Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
* Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
* Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen
Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen
(Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich
erhalten
* Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
Weitere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Gaming
bei Frau Martina Aigner, Tel. 07485/97308-14.