Heizkostenzuschuss 2020/21

Veröffentlichungsdatum04.01.2021Lesedauer1 MinuteKategorienGaming | Aktuell
Heizkostenzuschuss

Sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in der Höhe von EUR 140,-- gewährt.

Der Heizkostenzuschuss kann beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Die Anträge sind bis spätestens 30. März 2021 in der Gemeinde zu stellen.

Voraussetzungen:
* Österreichische Staatsbürgerschaft
* Österreichischen StaatsbürgerInnen sind gleichgestellt:
 - Staatsangehörige eines anderen EWR-Mietgliedstaates sowie
   deren Familienangehörige
 - Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
 - Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im
   Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
* Hauptwohnsitz in NÖ
* monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß  
  § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind:

* Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
* BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
* Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
* Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen
   Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen
   und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
* Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Gemeindeamt Gaming,
bei Herrn Weber, Tel. 07485/97308-14.