Bundespräsidentenwahl 2022

Veröffentlichungsdatum06.10.2022Lesedauer4 MinutenKategorienGaming | Aktuell
Wahlinformationen zur Bundespräsidentenwahl am 09. Oktober 2022

Wahlinformationen zur Bundespräsidentenwahl am 09. Oktober 2022

Die nächste Bundespräsidentenwahl findet in Österreich am
 09. Oktober 2022 statt.

Was Sie dabei beachten müssen:

Zur Teilnahme an der Wahl sind Sie berechtigt, wenn Sie...

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Als Stichtag gilt der 9. August 2022.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind wahlberechtigt, wenn sie

// am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und
// am Stichtag (9. August 2022) bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder
// bis zum 8. September 2022 (Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der
    Wählerverzeichnisse) in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis
    einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind.

Um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden müssen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher einen Antrag stellen. Denn da eine Stimmabgabe im Ausland nur mittels Briefwahl möglich ist, benötigen diese immer eine Wahlkarte, um im Ausland wählen zu können. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, beantragt werden.

Hinweis 

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch (ohne einen Antrag zu stellen) in der Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde geführt. In weiterer Folge werden sie daher auch automatisch in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis aufgenommen.

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Bundespräsidentenwahlen nicht wahlberechtigt.

Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden? 

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit von 08.00 bis 14.00 Uhr möglich.

Wahlsprengel                                     Wahllokal

I-Gaming                                            Mittelschule Gaming (barrierefrei)

II-Gaming-Umgebung                           Mittelschule Gaming (barrierefrei)

III-Kienberg                                         Gasthaus Schernhammer (barrierefrei)

IV-Brettl                                              Feuerwehrhaus Brettl (barrierefrei)

V-Lackenhof                                         Volksschule Lackenhof

VI-Langau/Neuhaus                              Gasthaus Pöllinger

VII-Gaming-Umberg                              Mittelschule Gaming (barrierefrei)

VIII-Gaming-Umberg II                          Mittelschule Gaming (barrierefrei)      


Wählen mit Wahlkarte

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt formlos die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. 

Die Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme
- persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde oder
- persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde
   (für bettlägerige Personen usw.) oder

- im Wege der Briefwahl für Wähler, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit
   verhindert  sind

abgeben.

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Beginnend mit 14. August 2022 (dem Tag der Wahlausschreibung), bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind. Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern. 

Die Wahlkarte kann bis zum 05. Oktober 2022 schriftlich (Brief, Mail oder Fax) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post an die angegebene Adresse zugesandt. 
Weiters können Sie online Wahlkarten von bis zum
05. Oktober 2022 
(24 Uhr) beantragen.

  • Onlinebeantragung der Wahlkarte      
  • Bis Freitag, 07. Oktober 2022, 12.00 Uhr, kann die Wahlkarte noch mündlich, wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte
       Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. 
  • Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.
     
    Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
    Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Bezirkswahlbehörde (BH Scheibbs, 3270 Scheibbs, Rathausplatz 5) übermittelt werden. 
    Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 17:00 Uhr bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.

 
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Gemeindeamt Gaming bei: 

Amtsleiterin Martina Wutzl, Tel. 07485/97308-13 oder per E-Mail unter martina.wutzl@gaming.noe.at, bei

Martina Aigner, Tel. 07485/97308-14 oder per E-Mail unter martina.aigner@gaming.noe.at oder unter

https://www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen