Heizkostenzuschuss 2023/24

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von 
€ 150,00 beschlossen.

Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom
20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Voraussetzungen:
1.
a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige,
    die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG
    verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
    oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG,
    soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung
    erfolgt ist;
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    - “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel
       gemäß § 49 NAG;
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte
     Angehörige anderer Staaten;

2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung

3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß
    § 293 ASVG nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgenommen sind:

* Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
* Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
* Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
* Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen
   Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen
   (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich
   erhalten
* Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Weitere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Gaming
bei Frau Martina Aigner, Tel. 07485/97308-14.

Antrag Heizkostenzuschuss 2023/24 (114 KB) - .PDF

26.03.2024